Studienplan Lateinische Philologie (Lehramt/Magister)


Philologisches Seminar der Universität Tübingen, Wilhelmstr. 36, 72074 Tübingen, Tel. 07071/297-6092 u. -4977


Übersicht

1. Das FachLateinische Philologie in Tübingen

2. Studienabschlüsse

3. Begleitfächer

4. Voraussetzungenfür das Studium

5. Organisationund Aufbau des Studiums

6. Prüfungen

7. Studienberatung

8. Berufsbilder

1. Das Fach Lateinische Philologie in Tübingen

Themen aus den zentralen Feldern der römischen Literatur und Kultur werden auf allen Veranstaltungsebenen regelmäßig behandelt. Sowohl literatur- als auch kulturwissenschaftliche Methoden und Ansätze finden dabei Verwendung. Besondere Schwerpunkte in Forschung und Lehre sind die Literatur der späten Republik und der augusteischen Zeit, die narrativen Gattungen der römischen Literatur, die patristische Literatur, die römische Religion sowie die Wirkungs- und Wissenschaftsgeschichte mit besonderen Schwerpunkten in der frühen Neuzeit sowie im 19. und frühen 20. Jahrhundert.

2. Studienabschlüsse

Das Fach Lateinisch Philologie kann entweder im Rahmen eines Lehramtsstudienganges oder im Rahmen eines Magisterstudienganges studiert werden. Die weitgehende Identität beider Studiengänge ermöglicht das Ablegen der Magisterprüfung zusätzlich zum Lehramtsexamen ohne wesentlich größeren Studienaufwand, wenn die Staatsexamensarbeit als Magisterarbeit eingereicht wird; dabei werden Klausuren und mündliche Prüfung aus dem Lehramtsexamen nicht auf die Magisterprüfung übernommen. Das Ablegen des Lehramtsexamens nach der Magisterprüfung setzt eine entsprechende Fächerverbindung voraus und erfordert (s. Synopse 6.4.) zusätzlich den Nachweis eines pädagogischen Begleitstudiums. Die Einschreibung in beide Studiengänge, Lateinische Philologie Lehramt und Magister, ist grundsätzlich unproblematisch; sie kann zu Beginn des Studium, aber auch nach mehreren Semestern Studium nur eines der beiden Studiengänge erfolgen, wozu das Seminar eine Anrechnungsbescheinung ausstellt. Für die beiden Studiengänge gelten die Bestimmungen folgender Prüfungsordnungen:

2.1. Lehramt:

Die Verordnung des Kultusministeriums über die Wissenschaftliche Prüfung für das Lehramt an Gymnasien vom 2. Dezember 1977 (geänderte Fassung vom 18.10.1989), zuletzt geändert durch die Verordnung des Kultusministeriums zur Änderung der Verordnungen über die Wissenschaftliche Prüfung und die Künstlerische Prüfung für das Lehramt an Gymnasien vom 15.1.1991.

2.2. Magister:

Der Allgemeine Teil der Magisterprüfungsordnung der Fakultät für Kulturwissenschaften der Universität Tübingen vom 22.Dezember 1981 (der Entwurf des Besonderen Teiles der Magisterprüfungsordnung liegt vor und ist von der Fakultät verabschiedet worden).

3. Begleitfächer

3.1. Studiengang Lehramt:

Latein kann als Hauptfach einer Zweifächerverbindung studiert werden. Allerdings ist Latein nach der letzten Änderung der obengenannten Prüfungsordnung nur noch in Kombination mit folgenden Fächern Bestandteil einer aus schulischen Gründen erwünschten Zweifächerverbindung: Deutsch, Englisch, Französisch, Griechisch und Mathematik. Alle anderen Lehramtsfächer sind in Kombination mit Latein nur im Rahmen einer Dreifächerverbindung (2 Hauptfächer + Erweiterungsprüfung in einem dritten Fach, das als Haupt-oder Beifach studiert werden kann) aus schulischen Gründen erwünscht. In einer solchen Dreifächerverbindung kann Latein auch als Beifach studiert werden.

3.2. Studiengang Magister

Entsprechend den Bestimmungen der Magisterprüfungsordnung kann die Magisterprüfung in zwei Hauptfächern oder in einem Hauptfach und zwei Nebenfächern abgelegt werden, wobei die Lateinische Philologie als Haupt -oder Nebenfach fungieren kann. Als zweites Hauptfach bzw. als Nebenfächer sind auch alle Fächer wählbar, die in anderen Magisterprüfungsordnungen der Universität Tübingen vorgesehen sind. Auskünfte im einzelnen Falle über die z.Zt. möglichen Fächerverbindungen erteilt das Dekanat der Fakultät für Kulturwissenschaften, Hölderlinstr.19, 72074 Tübingen, Tel.: 07071/29-6858.

4. Voraussetzungen für das Studium

Voraussetzung für ein Studium der Lateinischen Philologie ist die Immatrikulation als Studierende(r) an der Universität Tübingen. Darüber hinaus ist im Hauptfach das Große Latinum und das Graecum (dieses spätestens zur Zwischenprüfung), im Nebenfach das Große Latinum nachzuweisen. Für den Fall, daß das Graecum nachgeholt werden muß, wird dringend angeraten, eine entsprechende Übung zur Vorbereitung auf das Graecum (5st., 2 Semester) sofort zu Beginn des Studiums zu besuchen.

5. Organisation und Aufbau des Studiums

5.1. Vorbemerkung

Eine wesentliche Voraussetzung für den Studienerfolg ist das organische Zusammenspiel zwischen der Teilnahme an Lehrveranstaltungen, in denen exemplarisch die Methodik wissenschaftlich-philologischer Arbeit vermittelt wird, und der ergänzenden selbständigen Textlektüre, die allein zum Erwerb der für einen erfolgreichen Studienverlauf erforderlichen Lesefähigkeit führen kann. Im Lauf ihres Studiums sollen die Studierenden die Fähigkeit erlangen, sich mit Hilfe der an bestimmten Themen und Texten exemplarisch erworbenen Kenntnisse und Fertigkeiten beliebige Texte und Textcorpora sowie die zugehörigen Sachbereiche verfügbar zu machen. Die eigene Studienleistung der Studierenden geht also über die unmittelbare Vor-und Nachbereitung von Lehrveranstaltungen weit hinaus und erfordert daher eine Beschränkung der Gesamtzahl der zu belegenden Veranstaltungen auf maximal 64 SWS. Die Effizienz der selbständigen Lektüre ist ggf. durch Beratung und Überprüfung durch die Mitglieder des Lehrkörpers zu fördern. (siehe hierzu unten 5.3.3.4) Die Veranstaltungsempfehlungen, die über die von Prüfungsordnungen vorgeschriebenen Anforderungen hinausgehen, sind deshalb als Orientierungsgrößen zu verstehen, die im Einzelfall nach Beratung durch die Mitglieder des Lehrkörpers, insbesondere den Studienfachberater modifiziert werden können.

5.2. Übersicht über die Veranstaltungstypen

Vorlesungen (V, V-Üb) 2-3(4) SWS

Vorlesungen zielen auf systematischen Wissenserwerb und auf die Einführung der Studierenden in den gegenwärtigen Stand der Forschung. In den Vorlesungen wird in der Regel entweder im Überblick eine Epoche oder ein Sachgebiet der Literaturgeschichte oder im Längsschnitt die Geschichte einer literarischen Gattung dargestellt (V-Üb) oder auch exemplarisch das Werk eines Autors oder ein Sachthema behandelt. Die Veranstaltung ist in der Regel zwei- bis dreistündig und verlangt eine Nachbereitungszeit von etwa gleichem Umfang.

Stilübungen (SÜ) 2 SWS

Die Stilübungen dienen im Übersetzen von deutschen Texten ins Lateinische dem Erwerb aktiver Sprachbeherrschung. Auf der Anfängerstufe (Unterstufe I und - darauf aufbauend - II) werden grammatische Kenntnisse und ein angemessenes Vokabular mit dem Ziel der aktiven Anwendung gefestigt. In der Oberstufe (I) treten stilistische Gesichtspunkte stärker in den Vordergrund: Die Beherrschung von Ausdrucksvarianten ist unter anderem wichtige Voraussetzung für das Verständnis unterschiedlicher Stilebenen (in der passiven Lektüre). Die zu übersetzenden deutschen Texte lehnen sich zunächst an Originaltexte an, durch deren selbständige Lektüre der notwendige aktive Wortschatz zu erwerben ist. Dabei wird die Fähigkeit entwickelt, auch freie deutsche Texte aus dem Gegenstandsbereich der Antike zu übersetzen. Zusammen mit den regelmäßigen häuslichen Übersetzungsaufgaben kann ein Zeitbedarf von etwa sechs zusätzlichen Stunden für die zweistündige Veranstaltung veranschlagt werden. Die Stilübungen schließen mit einer Klausur. Die Stilübung Unterstufe II mit einer Klausur unter Zwischenprüfungsbedingungen. Weitere Klausuren können entsprechend den Erfordernissen der jeweiligen Lehrveranstaltung gestellt werden. Die Stilübungen der Oberstufe II dienen unmittelbar der Vorbereitung auf die dt.-lat. Staatsexamensklausur; sie sind daher nicht Pflichtbestandteil des Magisterstudiengangs.

Sprachliche Übungen an lateinischen Texten/Lektüreübungen (LÜ) 2 SWS

Die in der Regel zweistündige Lektüreübung baut auf der regelmäßigen vorbereitenden Originaltextlektüre auf. Sie behandelt - bei Veranstaltungen für Anfänger in besonderem Maße - sprachliche Probleme und führt in das verstehende Lesen der Werke eines Autors, einer Gattung oder von Texten aus einem Bereich der Kulturgeschichte ein. Eine zweistündige Veranstaltung erfordert etwa vier Vorbereitungsstunden; sie schließt in der Regel mit einer Abschlußklausur unter Zwischenprüfungsbedingungen. Ein Sonderfall der Sprachlichen Übungen sind die Übersetzungsübungen zur Vorbereitung auf die lat.-dt. Klausur des Staatsexamens (KÜ).

Unterseminare (US) 2 SWS

Das Unterseminar I führt anhand überschaubarer Werke oder Werkausschnitte in philologische Methoden, Arbeitsmittel und Arbeitstechniken ein. Über die regelmäßige Mitarbeit hinaus werden schriftliche Hausarbeiten oder mündliche Referate erwartet. Das Unterseminar II setzt in der Regel den Besuch des Unterseminars I voraus und vertieft die methodische Einführung in der Arbeit an einem Autor oder Werk. Unterseminar I wie II erfordern zudem die selbständige Lektüre eines Lesepensums einschließlich des im Seminar behandelten Textes (im WS ca. 120, im SS ca. 90 Seiten) und damit einen Zeitaufwand von wenigstens acht Stunden für die zweistündige Veranstaltung. Das Unterseminar schließt regelmäßig mit einer Klausur, das Unterseminar II mit einer unter Zwischenprüfungsbedingungen.

Hauptseminare (HS) 2-3 SWS

Dieser Veranstaltungstyp schließt methodisch an das exemplarische Vorgehen der Unterseminare an. In der Behandlung ganzer Texte oder Textcorpora, aber auch kleinerer Werkausschitte oder systematischer, kulturgeschichtlicher und rezeptionsgeschichtlicher Fragestellungen werden unterschiedliche Methoden angewandt. In einem größeren Referat oder einer größeren Hausarbeit üben die Teilnehmerinnen und Teilnehmer die Strukturierung von Problemen, den selbständigen Umgang mit Hilfsmitteln und die Auseinandersetzung mit der neuesten Forschung ein. Abhängig von der Intensität dieser selbständigen Arbeit kann der Zeitaufwand jenen der Unterseminare übersteigen. Wird vom Seminarleiter eine schriftliche Hausarbeit gefordert, so ist diese grundsätzlich während der Vorlesungszeit des laufenden Semesters fertigzustellen.

Kolloquien (K) 2 SWS

In freier Form gemeinsamer Interpretation und Diskussion, unter Umständen mit kürzeren oder längere Referaten, werden besonders schwierige Texte oder Spezialprobleme der Forschung in kleinerem Kreis besprochen. Die zweistündige Veranstaltung richtet sich in erster Linie, wenn auch nicht ausschließlich, an Studentinnen und Studenten im Hauptstudium.

5.3. Studienaufbau

5.3.1. Grundstudium

Das Grundstudium ist in der Regel nach vier Semestern mit der Zwischenprüfung abzuschließen (für Studierende, die zusätzlich das Graecum erwerben müssen, wird ein Aufschub der Zwischenprüfung um zwei Semester gewährt). Während des Grundstudiums sollten sich die Studierenden sowohl durch die Teilnahme an den in der Zwischenprüfungsordnung geforderten Lehrveranstaltungen als auch durch intensive Eigenarbeit (umfängliche Lektüre) folgende Kenntnisse erwerben: angemessene Sprachbeherrschung - auch aktive - einschließlich metrischer und stilistischer Grundkenntnisse; Vertrautheit mit den wichtigsten Arbeitsmethoden und wissenschaftlichen Hilfsmitteln; Überblick über einen wichtigen Abschnitt in der Geschichte der römischen Literatur oder über die Entwicklung einer wichtigen Gattung; sowie im Hauptfach außerdem einen Einblick in Fragestellung und Methoden anderer Disziplinen, die sich ebenfalls mit dem griechisch-römischen Altertum beschäftigen, insbesondere mit der Klassischen Archäologie, der Alten Geschichte, der antiken Philosophie und der antiken Religionswissenschaft. Die Abfolge der zu besuchenden Lehrveranstaltungen ist grundsätzlich frei, jedoch bauen im Bereich der aktiven Sprachausbildung in Verbindung mit vertiefter Ausbildung in Syntax und Phraseologie die beiden Stufen der Unterstufe der Stilübungen aufeinander auf, d.h. der Besuch von Unterstufe II setzt den der Unterstufe I voraus. Ebenso wird auch im Bereich der Unterseminare in der Regel zunächst ein Unterseminar I zur Einführung in die philologischen Methoden, Arbeitsmittel und Arbeitstechniken besucht, ehe im Unterseminar II die vertiefende Einführung in bestimmte Methodenbereiche folgt. Insgesamt müssen bis zur Zwischenprüfung Veranstaltungen im Umfang von mindestens 27 SWS im Hauptfach (24 SWS im Nebenfach) belegt werden. Die Summe der Veranstaltungen, über die nach Maßgabe der Prüfungsordnungen qualifizierte Scheine vorzulegen sind (insgesamt 6, siehe hierzu die Synopse 6.4.), und der drei Pflichtvorlesungen beläuft sich je nach Umfang der Vorlesungen auf 18-24 SWS. Diese Pflichtveranstaltungen sollten im Grundstudium vorwiegend durch den Besuch weiterer Vorlesungen und Lektüreübungen ergänzt werden.

5.3.1.1. Inhaltliche Orientierung der Pflichtveranstaltungen des Grundstudiums

a) Die Einführung in das philologische Arbeiten erfolgt in 1 US I (P)

b) und wird vertieft in 1 US II (P)

c) Die sprachliche Ausbildung wird mit Schwerpunkt auf der aktiven Sprachbeherrschung vertieft in 1 SÜ I (P) und 1 SÜ II (P)

d) Einen ersten literaturgeschichtlichen Überblick vermitteln 2 V-Üb (P)

e) sowie mindestens 1 V (P)

f) und mindestens eine erfolgreich besuchte 1 LÜ (P)

g) In wenigstens einer Veranstaltung (die mit a, b oder f identisch sein kann) werden elementare Metrikkenntnisse erworben 1 US, 1 LÜ

h) Studierende des Hauptfachs erweitern ihre Methodenkenntnisse durch ein US in einem der anderen mit der Antike befaßten Fächer (Alte Geschichte, Klass. Archäologie, antike Philosophie, im Magisterstudiengang auch Religionswissenschaft) 1 US (WP)

5.3.2. Hauptstudium

Das Hauptstudium ist einerseits auf die Ausbildung und Weiterentwicklung eigener wissenschaftlicher Interessen, andererseits auf die Verbreiterung und Vertiefung der Kenntnisse gerichtet. Dies gilt insbesondere für den Erwerb sicherer Sprachkenntnisse (Wortschatz und Grammatik auch in ihrer aktiven Anwendung) und eines auf Lektüre in der Originalsprache gegründeten Überblicks über die römische Literaturgeschichte sowie die Fähigkeit, Texte im Zusammenhang des Werkes und der Gattung zu interpretieren und sie in ihrer historischen, kulturellen und gesellschaftlichen Bedingtheit zu verstehen.; darüberhinaus für die Aneignung von Kenntnissen in den Bereichen Literaturtheorie (v.a. Poetik und Rhetorik), Wirkungsgeschichte der römischen Literatur, Geschichte des griechisch-römischen Altertums, Archäologie, Mythologie und Religion sowie der Geographie des Mittelmeerraumes und der Topographie Roms. Da die Prüfungsordnungen im Bereich des Hauptstudiums nur vergleichsweise wenige Pflichtveranstaltungen fordern (siehe hierzu die Synopse 6.4.), ist das Haupstudium in besonderer Weise der Ort für den Besuch von Wahlpflichtveranstaltungen.

5.3.2.1. Inhaltliche Orientierung der Veranstaltungen des Hauptstudiums

a) Aus wenigstens drei der vier Epochen Republik, augusteische Zeit, Prinzipat und Spätantike muß je ein Autor intensiver behandelt worden sein. Ergänzend sollte eine Veranstaltung aus dem Gebiet Neulatein besucht werden 3 V, HS, LÜ, K (P/WP)

b) Mindestens zwei der Gattungen, Epos, Lyrik, Drama und mindestens zwei der Gattungen Rhetorik, Gechichtsschreibung und Philosophie müssen durch gattungsgeschichtliche Längsschnitte oder einen re- präsentativen Autor bekannnt sein; die Veranstaltungen können mit den in a) genannten identisch sein, 4 V, HS, LÜ, K (P/WP) wobei 2 der unter a und b genannten Veranstaltungen Hauptseminare sein müssen

c) Die Fähigkeit, deutsche Texte stilsicher ins Lateinische zu übertragen, wird geübt in mindestens 1 SÜO I (P)

d) und für Absolventen des Staatsexamensstudiengangs im Hinblick auf die entsprechende Examensklausur intensiviert in 1 SÜO II (P)

e) Absolventen des Staatsexamensstudienganges üben im Hinblick auf die lat.-dt. Examensklausur die Fähigkeit, unbekannte Texte zu übersetzen und zu kommentieren in einer Klausurenübung 1 KÜ (P)

f) Die im engeren Sinne literaturgeschichtlichen Kenntnisse werden vertieft durch:

Im Staatsexamensstudiengang:

- eine Veranstaltung zur Textkritik, Editions- und Dokumentationstechnik 1 HS, K (WP) oder

- eine Veranstaltung zur literaturwissenschaftlichen Methodenlehre (Literaturtheorie) und ihrer Anwendung auf die antike Literatur 1 V, HS, K, LÜ (WP) oder

- eine Veranstaltung über ein Thema der röm Kulturgeschichte 1 V, HS, K, LÜ (WP) oder

- eine Veranstaltung zur Antikerezeption 1 V, HS, K, LÜ (WP)

Im Magisterstudiengang mindestens zwei der folgenden Veranstaltungen:

- eine Veranstaltung zur Textkritik, Editions- und Dokumentationstechnik 1 HS, K (WP)

- eine Veranstaltung zur literaturwissenschaftlichen Methodenlehre (Literaturtheorie) und ihrer Anwendung auf die antike Literatur 1 V, HS, K, LÜ (WP)

- eine Veranstaltung über ein Thema der röm. Kulturgeschichte 1 V, HS, K, LÜ (WP)

- eine Veranstaltung zur Antikerezeption 1 V, HS, K, LÜ (WP)

g) Studierende des Hauptfachs erwerben sich einen Einblick in sprachwissenschaftliche Fragestellungen durch ein Sprachwissenschaftliches Unterseminar 1 US (P)

h) und vertiefen ihre archäologisch-topographischen Kenntnisse durch die Teilnahme an einer Exkursion in den gr.-röm. Kulturbereich, das durch Seminar vorzubereiten ist 1 Exk. mit ES (P)

i) Absolventen des Staatsexamensstudienganges wird empfohlen, im Rahmen der Pflichtveranstaltungen des pädagogischen Begleitstudiums an einem Seminar zur Didaktik der alten Sprachen teilzunehmen 1 FDS (WP)

Die unter a und b sowie unter e bis i genannten Veranstaltungen können zeitlich bereits während des Grundstudiums, nicht aber durch ein Unterseminar I oder eine Lektüreübung für Anfänger abgedeckt werden.

Für den Studiengang Staatsexamen (Beifach) gehören die unter c und f-i genannten Veranstaltungen nicht zum Bereich der Pflichtveranstaltungen. Gleiches gilt hinsichtlich der unter c-i genannten Veranstaltungen für die Absolventen des Magisterstudienganges im Nebenfach. Stattdessen wird dort (Mag. NF) die Teilnahme an einem fachfremden Proseminar aus den Bereichen Alte Geschichte, Klassische Archäologie, antike Philosophie oder Religionswissenschaft gefordert. Ebenso reduziert sich im Beifach- und Nebenfachstudiengang die Zahl der pflichtgemäß zu erbringenden Hauptseminarnachweise auf einen Schein.

5.3.3. Strukturierung und Planung der selbständigen Lektüre

5.3.3.1. Voraussetzungen: verfügbare Zeit - mögliche Leseleistung

a) Den folgenden Berechnungen liegt zugrunde, daß Lateinische Philologie als Hauptfach in 7 Semestern studierbar sein muß, also bis zum Ende der vorlesungsfreien Zeit nach dem 7. Fachsemester die von den Prüfungsordnungen geforderten Leistungsnachweise und anderen Studienleistungen erbracht werden müssen, während das 8. und ggf. 9. Semester der Regelstudienzeit für die Prüfung unter Einschluß der Wissenschaftlichen Arbeit oder Magisterarbeit freizuhalten sind. Zu den Studienleistungen gehört selbständige Autorenlektüre in einem Literaturkenntnisse nach Ziff. 5.3.2. a.-b vermittelnden Umfang, und auch diese muß bis Ende der vorlesungsfreien Zeit nach dem 7. Semester erfolgt sein können. Angenommen wird der Regelfall, daß das Studium im Wintersemester beginnt [Beginn im Sommersemester ergibt theoretisch insgesamt 4 = pro Fach 2 Wochen mehr vorlesungsfreie Zeit nach dem 7. Semester].

b) Vorlesungszeiten sind in 7 Semestern 4 x 16 (WS) = 64 + 3 x 13 (SS) = 39 = 103 Wochen [Im WS insgesamt 18 Wo., wovon 2 Weihnachtspause. Die Weihnachtspausen müssen wegen der Schwankungen innerhalb von 7 Semestern = 3,5 Jahren zum Ausgleich dafür herangezogen werden, daß manchmal (so nach WS 90/91 und nach SS 92) die vorlesungsfreie Zeit um eine Woche verkürzt ist. Berechnungen wie 3,5 J. x 52 = 182 Wo. und die Addition von Vorlesungs- und vorlesungsfreien Wochen wie unten gehen nie sauber auf], aus denen bis auf zwei Ausnahmen - unten e. - keine selbständige Lektüre einzubringen ist. Dieser bleibt weithin die vorlesungsfreie Zeit vorbehalten, die mit 4 x 9 (nach WS) = 36 + 3 x 13 (nach SS) = 39 = 75 Wochen angesetzt wird [103 Vorlesungs- und 75 vorlesungsfreie Wochen ergeben 178, de facto haben 7 Semester aber ein paar Wochen mehr, etwa 182-185, die hier mit den Weihnachtspausen verrechnet und wie diese vernachlässigt werden]. Davon gehen ab 3 x 3 für Urlaub, 2 für die Exkursion, bleiben 64. Davon stehen der Lateinischen Philologie als einem von 2 Hauptfächern 32 zu.

c) Angenommen wird, daß ein Durchschnittsstudent etwa 48 Std. pro Woche arbeitet. Das ergibt in 32 Wochen 1536 Stunden. Davon dürfen 1/6 = 256 Std. auf Lesen von Sekundärliteratur (auch zu den gelesenen Autoren) entfallen. Bleiben 1280 Std. für Autorenlektüre. Hierbei wird vorausgesetzt, daß der Student mit mäßiger Begabung und Leistungsbereitschaft (der 'ausreichend' oder etwas besser absolviert) seine Arbeitszeit so gut wie ganz seinen Studienfächern zuwendet. Nur so läßt sich mit der unten angenommenen Leseleistung von 1 Seite pro Stunde vernünftig weiteroperieren. Begabtere und leistungsbereitere Studierende werden durch höhere Wochenarbeitszeit oder höhere durchschnittliche Leseleistung nicht nur Zeit für mehr Lektüre gewinnen, sondern auch für Blicke über den Zaun.

d) Angesetzt wird als Minimum für mäßige Studenten, das gute meist verdoppeln, eine durchschnittliche Leseleistung von 1 Seite pro Stunde (eine OCT- oder BT-Seite mit 25-30 Versen oder Prosazeilen samt Apparat). Berücksichtigt ist, daß sich die Leseleistung nach Einlesen in einen Autor und mit zunehmender Leseerfahrung im Studium steigert und daß man Livius schneller als Tacitus, Ovid schneller als Horazens Oden liest. In der Zeit nach c. ist also die Lektüre von 1280 Seiten Originaltexten anzusetzen. Dies gilt auch für Studierende des Beifaches (Lehramt) oder Nebenfaches (Magister), deren Lektüreleistung in den weiteren Gebieten entsprechend dem verminderten Zeitaufwand eines Nebenfachstudiums zu reduzieren ist.

e) Hinzuzurechnen sind Lektürezeiten und -mengen, die institutionell und fast immer faktisch zur Vorlesungszeit gehören (kaum jemand liest seine 'Leseeinheit' zum Proseminar vorher): In zwei Lektüreübungen im Grundstudium, einer obligatorischen, einer zweiten zu empfehlenden, liest man erfahrungsgemäß pro Sitzung im Schnitt 2,5 Seiten, also im Winter 40, im Sommer 30, zusammen 70. Die Leseeinheiten der Unterseminare werden so bemessen, daß pro Vorlesungswoche etwa 7,5 Stunden auf diese Lektüre entfallen, die in der Regel den im Seminar selbst behandelten Text einschließt. Bei Lesetempo 1 Seite pro Stunde sind das im Winter 120, im Sommer 90, zusammen 210 Seiten. Aus den Vorlesungszeiten kann man also den 1280 Seiten aus den vorlesungsfreien Zeiten nach d. 280 (Schnitt aus 240 - alles in SSn - und 320 - alles in WSn) Seiten hinzurechnen. Das ergibt 1560 Seiten, eine Vorgabe, von der im folgenden auszugehen ist, die aber zu den Anforderungen der geltenden Prüfungsordnung für das Lehramt und deren in Tübingen verabredungsgemäß üblicher Verwirklichung in Beziehung zu setzen ist, welche damit zugleich auf ihre Realisierbarkeit für mäßig begabte und arbeitsbereite Studenten zu prüfen ist (unten 5.3.3.2.c.).

5.3.3.2. Allgemeine Festlegungen und Wahlmöglichkeiten

a) Die Lektüre-Empfehlungen setzen voraus, daß für die mündliche Prüfung in der Wiss. Prüfung in Prosa und Dichtung je ein Schwerpunkt und in der Regel [Verteilung der weiteren Gebiete auf Dichtung und Prosa im Verhältnis 2 : 4 oder 4 : 2 ist möglich, geschieht aber kaum] je 3 weitere Gebiete gefordert werden, wobei in der Dichtung mindestens zwei der drei Gattungen Epos, Lyrik, Drama, in der Prosa mindestens zwei der drei Gattungen Rhetorik, Philosophie, Geschichtsschreibung vertreten sein müssen und auf eine möglichst breite Streuung der Epochen zu achten ist. Demgemäß werden im folgenden in Dichtung und Prosa je 4 'Lese-Einheiten' (im Umfang zwischen 120 und 320 Seiten) vorgeschrieben, von denen je 3 gattungsmäßig festgelegt sind - Epos, Lyrik (einschl. Elegie), Drama einerseits, Rhetorik, Philosophie, Geschichtsschreibung andererseits -, je eine frei wählbar ist (hier kann auch eine zweite Einheit aus den drei festgelegten Gattungen eintreten, z.B. ein zweites Epos oder Geschichtswerk). b) Die grundsätzlich freie Wahl der Autoren und Werke von der Vorklassik (Plautus, Terenz, Cato) bis zur Spätantike (Prudentius, Augustin, Boethius) wird nur insofern eingeschränkt, als zwei Autoren und Werke oder Werkcorpora obligatorisch sind: Jeder Absolvent der Lateinischen Philologie muß Vergils Aeneis vollständig gelesen haben, ebenso einen angemessenen Teil von Ciceros Oeuvre - hier ist zweckmäßig die Festlegung auf praktische Rhetorik, also auf eine quantitativ angemesssene Anzahl von Reden Ciceros. S. auch unten 3. Vorbemerkung. c) Die weithin aus Alternativen bestehenden Vorschläge addieren sich auf Gesamtumfänge zwischen 1600 und 2080 Seiten. Der Mindestumfang liegt bereits um 40 über dem Minimalquantum nach 1.e., doch läßt sein Unterschreiten nicht einmal minimale Erfüllung der Prüfungsanforderungen zu. Zur Erzielung eines befriedigenden oder besseren Prüfungsresultates sollte die Obergrenze der hier angegebenen Mengen, etwa 30 % über Minimalquantum erreicht werden; aus ca. 2000 Seiten sind tragfähige Prüfungsgebiete zu gewinnen. Während sich im Minimalbereich Dichtung und Prosa dem Verhältnis 1 : 1 annähern und annähern müssen, überwiegt bei größeren Lesemengen Prosa deshalb (1,2-1,4 : 1), weil Prosawerke meist länger sind.

5.3.3.3. Lektüre-Empfehlungen

Vorbemerkung: Betont sei, daß nur das unter a.1. und b.1. Genannte obligatorisch ist, im übrigen in den Bereichen a.2-3. und b.2-3. innerhalb der festliegenden Gattungen und in den Bereichen a.4. und b.4. völlig frei gewählt werden kann - die unter a.2-4. und b.2-4. gebotenen Alternativen stellen also nur eine Auswahl dar. Allerdings wird Wert darauf gelegt, daß nur Ganzschriften oder aus größeren Werken nur eine Anzahl ganzer Bücher (im Sinne der überlieferten Bucheinteilung) gelesen werden. Lesen eines Autors oder Werkes 'in Auswahl' soll außerhalb des hier vorgestellten Lektürequantums stattfinden.

a. Dichtung:

1. Epos: Vergil, Aen. (oblig.) 320

= Epos 320

2. Lyrik: Horaz, carm., carm. saec., epod. 160

oder: Catull + Tibull. 150

oder: Prudentius, cath. + perist.1-9. 11-14 170

= Lyrik 150-170

3. Drama: Plautus, Amph., Men., Mil. 170

oder: Terenz: Andr., Heaut., Ad. 160

oder: Seneca, Med., Phaedr., Tro. 120

oder: Seneca wie oben + Oed. 160

= Drama 120-170

4. Frei: Lucrez 240

oder: Ovid, am., ars. 190

oder: Ovid., met. 1-9 230

oder: Ovid, met. 1-7 180

oder: Horaz, sat. + Persius + Iuvenal 240

= Frei 180-240

Dichtung zusammen 770-910

b. Prosa:

1. Rhetorik: Cicero (oblig.), Manil., Cluent., Catil.1-4, Mur., Cael. 260

oder: Mil., Phil.1-14 270

oder andere Reden in diesem Umfang

= Rhetorik 260-270

2. Philosophie: Seneca, epist.1-88 / dial.1-12 320

oder: Cicero, rep., leg. 250

oder: Lactanz, opif., ira, epit. 220

oder: Lactanz wie oben + Minucius Felix 260

= Philosophie 220-320

3. Geschichtsschreibung: Livius 1-3 290

oder: Livius 21-22 180

oder: Tacitus, ann.1-6 + Agr. / hist. 240

oder: Tacitus, ann. 1-6 210

= Geschichtsschreibung 180-290

4. Frei: Cicero, De orat. 260

oder: Plinius, epist.1-9 290

oder: Apuleius, met. 290

oder: Augustin, conf. 1-9 210

oder: Sueton, Iul.-Nero 260

oder: Sallust m. hist., rep., in Tull. 220

oder: Sallust wie oben + Cic. Catil. 1-4 270

oder: Sallust, Catil. + Iug. 150

= Frei 150-290

Prosa zusammen 830-1170

insgesamt 1600-2080

5.3.3.4 Unterstützung der selbständigen Lektüre durch Mitglieder des Lehrkörpers

Um diese eigenständige Lektüre so effizient wie möglich zu gestalten, haben sich die Mitglieder des Lehrkörpers des Philologischen Seminars bereit erklärt, Studierende, die einen Teilbereich der oben genannten Lektüreliste (ggf. auch davon abweichende Autoren oder Werkabschnitte) in der vorlesungsfreien Zeit übersetzen möchten, eingehend bei der Wahl der Hilfsmittel zu beraten und ihnen im Rahmen von Sprechstunden während der vorlesungsfreien Zeit beratend zur Verfügung zu stehen. Zusätzlich besteht, wenn es von den Studierenden gewünscht wird, am Ende der vorlesungsfreien Zeit oder zu Beginn des folgenden Semesters die Gelegenheit im Rahmen eines diagnostischen Gesprächs mit dem betreffenden Mitglied des Lehrkörpers den erzielten Lernerfolg zu überprüfen.

6. Prüfungen

6.1.Zwischenprüfung

6.1.1.Zeitpunkt:

Die Zwischenprüfung wird in der Regel nach dem vierten Semester abgelegt. Die Meldung zur Prüfung erfolgt am Semesterende, die mündliche Prüfung zu Beginn des darauffolgenden Semesters. Das Nachlernen einer Sprache hat aufschiebende Wirkung (2 Semester).

6.1.2 Voraussetzungen:

Siehe oben 5.3.1. und 5.3.1.1. sowie Synopse unten 6.4.

6.1.3. Durchführung der Prüfung:

Die Zwischenprüfung wird in der Regel durch zwei Klausuren und eine mündliche Prüfung abgelegt.

6.1.3.1. Schriftliche Prüfung:

Die erste Klausur prüft die aktive Sprachbeherrschung. Sie besteht aus einer Übersetzung ins Lateinische. Die zweite Klausur prüft das Textverständnis. Sie besteht aus einer Übersetzung eines lateinischen Textes ins Deutsche. Zusatzfragen, die sich aus dem Text ergeben, sind möglich. Die Klausuren werden in der Regel im Rahmen der Stilübungen der Unterstufe II sowie der Unterseminare und Lektüreübungen, die mit einer entsprechenden Klausur verbunden waren, abgelegt. Die Dauer der Klausuren beträgt zwei Stunden. Ihr Ergebnis wird auf dem Seminarschein getrennt von der Bewertung der übrigen Leistungen ausgewiesen.

6.1.3.2. Mündliche Prüfung:

Gegenstand der mündlichen Prüfung ist ein vom Kandidaten mit dem Prüfer vereinbartes Gebiet (entweder das Werk eines Autors, bei umfangreichen Werken auch ein angemessener Teil daraus, oder ein entsprechendes Textquantum einer literarischen Gattung bzw. eines bestimmten Sachgebiets). Die Prüfungszeit beträgt 30 Minuten. Die Gesamtnote der Zwischenprüfung ergibt sich aus dem Ergebnis der beiden Klausuren und der mündlichen Prüfung im Verhältnis 1:1:1.

6.2 Staatsexamen

6.2.1. Voraussetzungen:

siehe Synopse 6.4.

6.2.2. Wissenschaftliche Arbeit:

wenn der Bewerber die in einem seiner Hauptfächer erforderliche wissenschaftliche Arbeit im Fach Latein anfertigen will, gilt auch hier Folgendes: Die wissenschaftliche Arbeit ist vor der mündlichen Prüfung anzufertigen. Der Bewerber erhält sein Thema frühestens im 7. Fachsemester durch einen von ihm gewählten Universitätslehrer. Die Ablieferung der Arbeit hat vier Monate nach Vergabe des Themas zu erfolgen.

6.2.3. Schriftliche Prüfung:

Es sind zwei je vierstündige Klausuren ohne Hilfsmittel zu absolvieren: Übersetzung eines deutschen Textes ins Lateinische; Übersetzung eines lateinischen Textes ins Deutsche und Beantwortung von Fragen zum Text.

6.2.4. Mündliche Prüfung:

Es findet ein Prüfungsgespräch zur römischen Literatur unter besonderer Berücksichtigung je eines vom Bewerber angegebenen Gebietes aus Poesie und Prosa statt. (In der Regel je ein Schwerpunkt- und drei Studiengebiete in Poesie und Prosa). Der Kandidat hat bei der Prüfung der beiden Schwerpunktgebiete jeweils auch einen ihm vorgelegten Textabschnitt laut zu lesen und ins Deutsche zu übersetzen. Die Dauer der Prüfung beträgt 60 Minuten. Im Beifach beträgt die Dauer etwa 45 Minuten (in Analogie zur Hauptfachprüfung finden vom Bewerber angegeben Gebiete Berücksichtigung: in der Regel je ein Schwerpunkt- und zwei Studiengebiete in Poesie und Prosa) .

6.3. Magisterprüfung

6.3.1. Voraussetzungen:

siehe Synopse unten 6.4.

6.3.2. Magisterarbeit:

Hat der Kandidat das Fach Lateinische Philologie als Hauptfach bzw. erstes Hauptfach gewählt, stellt der erste Fachprüfer innerhalb eines Monats nach der Zulassung zur Prüfung das Thema. Die Arbeit (Umfang ca.50-100 maschinenschriftliche Seiten) ist innerhalb eines Zeitraums von 6 Monaten abzuschließen.)

6.3.3. Schriftliche Prüfung:

Im Hauptfach besteht die Klausur aus der Übersetzung eines lateinischen Textes ins Deutsche und aus der Beantwortung von Fragen, die sich aus dem Text ergeben. Im Nebenfach entfallen die Zusatzfragen. Bei der Auswahl des Textes wird in Haupt-und Nebenfach ein vom Kandidaten im Einvernehmen mit dem Prüfer angegebenes Schwerpunktgebiet berücksichtigt. Die Dauer der Klausur beträgt in beiden Fällen vier Stunden.

6.3.4. Mündliche Prüfung:

Im Hauptfach findet ein Prüfungsgespräch zu zwei vom Kandidaten mit dem Fachprüfer vereinbarten Schwerpunktgebieten (1 Poesie, 1 Prosa) statt. Der Kandidat hat auch aus beiden Gebieten einen Text laut zu lesen und ins Deutsche zu übersetzen. Das Prüfungsgespräch beschränkt sich allerdings nicht auf diese Schwerpunktgebiete.Dauer der Prüfung beträgt ca.60 min. Im Nebenfach ist nur ein Schwerpunktgebiet gefordert; die Dauer beträgt ca 30 min.

6.4.Synopse der zu erbringenden benoteten Leistungsnachweise

Lehramt Hauptf.Lehramt Beif.  Magister HF    Magister Nebenf.
Graecum        Graecum        Graecum        Graecum
Großes Latinum Großes Latinum
2 Proseminare  2 Proseminare  2 Proseminare   2 Proseminare
2 Stilübungen  2 Stilübungen  2 Stilübungen   2 Stilübungen
1 Lektüreübung 1 Lektüreübung 1 Lektüreübung  1 Lektüreübung
1 fachfremdes  -              1 fachfremdes   -
Proseminar                    Proseminar
(AG, klass. Arch.,            (AG, klass. Arch.
ant. Philos.)                 ant. Philos., Religionswiss.)
===== Zwischenprüfung in allen Studiengängen ================
2 Hauptsem.   1 Hauptsem.     2 Hauptsem.      1 Hauptsem.
1 Stilübung   -               1 Stilübung      -
(Oberstufe)                   (Oberstufe)
1 sprachwiss. -               1 sprachwiss.    1 fachfremdes
Proseminar                    Proseminar       Proseminar (AG,
                                               klass. Arch.,
                                               ant. Philos.,
                                               Religionswiss.)
1 Exkursion in  -              1 Exkursion     -
den griech./röm.               in den griech./röm.
Kulturbereich                  Kulturbereich

Für die Lehramtsstudiengänge wird darüberhinaus ein pädagogisches Begleitstudiuim gefordert, das zwei Übungen aus den Bereichen Pädagogik oder pädagogische Psychologie umfaßt. Gegebenenfalls kann eine dieser Veranstaltungen durch ein fachdidaktisches Seminar ersetzt werden.

7. Studienberatung

Allgemeine Studienberatungen für Anfänger durch Angehörige des Lehrkörpers finden jeweils in der ersten Semesterwoche statt. Darüberhinaus stehen die Assistenten in ihren Sprechstunden für individuelle Beratungen zur Verfügung. Siehe auch oben 5.3.3.4

8. Berufsbilder

Eine generelle Bewertung der Berufsaussichten und Chancen der Absolventen eines Studiums der Lateinischen Philologie ist an dieser Stelle nicht möglich.Nach wie vor steht aber das Berufsbild Lehrer am Gymnasium im Vordergrund. Die überwiegende Mehrzahl der Studierenden ist deshalb auch für den Lehramtsstudiengang eingeschrieben. Als potentielle weitere unmittelbar fachbezogene Berufsfelder kann man bei entsprechender Qualifikation den Bibliotheksdienst, eine Verlagstätigkeit oder die Universitätslaufbahn in Betracht ziehen.


Stand: 21.04.95 - apsinfo@www.uni-tuebingen.de